1. Vertrag / AGB
Der Bungalow wird dem Mieter und ausschließlich den angegebenen Mitreisenden am Anreisetag ab 16.00 Uhr bis zum Abreisetag bis 10.00 Uhr vermietet.
Mit der Buchung kommt der Mietvertrag zustande.
Grundlage des Vertrages – im Folgenden als „Buchung“ berechnet -sind die schriftliche Buchungsbestätigung, die Objektpräsentation auf unserer Internetseite des Vermieters
(https://www.blockhuettenamsteggel.de) zum Zeitpunkt der Buchung sowie die sich aus diesem Vertrag ergebenden Mietbedingungen. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Objekt im gebuchten Zeitraum zur alleinigen Nutzung bereitzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, dass Bungalow ausschließlich für persönliche Urlaubszwecke und der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl zu nutzen.
2. Zahlung
Der Mieter verpflichtet sich, den aufgeführten Mietpreis zu zahlen. Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises wird bei Abschluss des Mietvertrages fällig und soll auf das folgende Konto des Vermieters überwiesen werden:
Volksbank Braunlage eG.
IBAN: DE25278933590044850505
BIC: GENODEF1BLG
Bitte geben Sie als Verwendung Ihren Namen und die Belegnummer an.
Der Restbetrag ist spätestens am 26. Tag vor der Anreise zur Zahlung fällig und kann ebenfalls auf das genannte Konto des Vermieters überwiesen werden. Bei der Überweisung ist zu beachten, dass der Restbetrag spätestens am 26. Tag vor Anreise auf dem Vermieterkonto gutgeschrieben sein muss.
Die Stromkosten werden nach Verbrauch mit 0,60 € je KWh berechnet und sind am Abreisetag zu bezahlen.
3. Reiseunterlagen
Dieser Vertrag und die Buchungsbestätigung sind von dem Mieter bei Mietbeginn vorzulegen.
4. Änderung
Änderungswünsche des Mieters, um Beispiel hinsichtlich der Mietdauer oder der Anzahl mitreisender Personen, müssen schriftlich erfolgen und bedürfen stets der Zustimmung des Vermieters.
5. Rücktritt
Bis zum vereinbarten Mietbeginn kann der Mieter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rückmeldung.
Es gelten die folgenden pauschalen Stornierungskosten:
25% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 42.Tag vor Mietbeginn
60% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 41. und bis zum 28.Tag vor Mietbeginn
90% des Mietpreises bei Rücktritt ab den 27. Tag vor Mietbeginn
100% bei Nichtanreisen.
6. Vor Ort und nach der Reise
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Platzordnung zu halten. Mit Buchung dieses Mietvertrages bestätigt der Mieter, dass er von der Platzordnung Kenntnis hat. Die Platzordnung in ihrer gültigen Fassung ist auf der Internetseite des Vermieters (https://www. blockhuettenamsteggel.de) veröffentlicht.
Während der Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr und 15.00 Uhr ist die Schranke (für PKW) nicht im Betrieb. In diesen Zeiten kann der Parkplatz links vor den Schranken direkt gegenüber der Bushaltestelle genutzt werden.
Sollte der Mieter am geplanten Anreisetag später als 18.00 Uhr anreisen, muss der Vermieter zuvor informiert werden.
Bei Mietbeginn ist die Inventarliste in den Bungalows selbstständig durch den Mieter auf Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Unvollständigkeit ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Das Bungalow ist am Ende der Mietzeit besenrein und verriegelt zu hinterlassen. Zuvor sind folgende Arbeiten zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und der Mülleimer. Wenn diese Arbeiten durch Mitarbeiter des Campingplatzes übernommen werden sollen, erhöht sich die Endreinigung um 10.00 € pauschal. Tiere dürfen in dem Bungalow weder gehalten noch verwahrt werden. Das Rauchen in den Bungalows ist nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, den Bungalow mitsamt Inventar und Außenanlagen mit aller Sorgfalt zu behandeln. Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Bei eventuell auftretenden Störungen der gebuchten Leistung, insbesondere Mängeln am Objekt, ist der Mieter verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder dem Vermieter evtl. Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter kann eine Minderung des Mietpreises vom Vermieter verlangen (Reklamation), falls Leistungen nicht Vertragsgemäß erbracht worden sind und der Mieter es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
Die Reklamation muss innerhalb eines Monats nach Mietende schriftlich dem Vermieter zugegangen sein.
7. Kündigung
Der Vermieter kann den Vertrag vor oder nach Mietbeginn ohne Erhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter fällige Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter Stornierungskosten nach Punkt 5 dieses Vertrages verlangen. Darüber hinaus kann der Vertrag sowohl durch Mieter als auch durch den Vermieter gekündigt werden, wenn die Erfüllung infolge bei Vertragsabschluss nichtvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Mieter und Vermieter werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für die vertrags- und gesetzesgemäße Bereitstellung des Bungalows. Die Haftung des Vermieters für Vermögensschäden ist auf den dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
9. Schlussbestimmungen
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmung. Nichtige oder unwirksame Klauseln werden Vermieter und Mieter durch wirksame Klauseln ersetzen, die diesen wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die dauernde oder fallweise Aufhebung der Schriftklausel. Den Vertragsparteien sind die besonderen gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§550, 126 BGB und der höchstrichterlichen Rechtsprechung bekannt.
Soweit im Rahmen dieses Mietvertrags nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§580 i.V.m.535 ff.BGB.
Campingplatz Rathenow UG
(haftungsbeschränkt)
Hauptstraße 72
14712 Rathenow OT Steckelsdorf